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   BVerfG, 16.10.1991 - 1 BvR 1486/90   

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https://dejure.org/1991,3109
BVerfG, 16.10.1991 - 1 BvR 1486/90 (https://dejure.org/1991,3109)
BVerfG, Entscheidung vom 16.10.1991 - 1 BvR 1486/90 (https://dejure.org/1991,3109)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - 1 BvR 1486/90 (https://dejure.org/1991,3109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Prüfungsbescheid - Antwort-Wahl-Prüfungsverfahren - Gerichtliche Kontrolle - Ärztliche Prüfung - Berufsfreiheit - Entscheidungsspielraum - Leistungsbewertung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Kontrolle der Bewertung von Prüfungsleistungen im Antwort-Wahl-Verfahren der Medizinerprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 55
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1991 - 1 BvR 1486/90
    Das IMPP und die Landesanwaltschaft Bayern haben in ihren Stellungnahmen die Auffassung vertreten, zumindest die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs entspreche den vom Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 17. April 1991 (NJW 1991, S. 2008 ff.) entwickelten Anforderungen.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 17. April 1991 (NJW 1991, S. 2008 ff. (2010 f.) [BVerfG 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84]) festgestellt hat, ist zwar den Prüfern in fachwissenschaftlichen Zweifelsfragen ein Entscheidungsspielraum zuzubilligen.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1991 - 1 BvR 1486/90
    Das Verfahren der Leistungsbewertung ist so auszugestalten, daß die erhobenen Einwände geprüft und gewürdigt werden können (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 1 BvR 213/83 -, NJW 1991, S. 2005 f. [BVerfG 17.04.1991 - 1 BvR 419/81]).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1991 - 1 BvR 1486/90
    Zudem sei zu berücksichtigen, daß die beiden früheren Prüfungsverfahren auf der Grundlage einer zwischenzeitlich für verfassungswidrig erklärten Rechtsnorm (BVerfGE 80, 1 (29 f.)) durchgeführt worden seien.
  • BVerwG, 15.10.1990 - 7 B 88.90

    Entscheidung über die Eignung oder Nichteignung, Fehlerfreiheit oder

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1991 - 1 BvR 1486/90
    Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1990 - BVerwG 7 B 88.90 - ist danach gegenstandslos.
  • BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16

    Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör;

    Im Widerspruchsverfahren konnte der Kläger Einwände gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen wirksam vorbringen; diese wurden von der Prüfungsbehörde geprüft und gewürdigt (vgl. zu diesen Anforderungen BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Oktober 1991 - 1 BvR 1486/90 - NVwZ 1992, 55 m.w.N.).
  • VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95

    Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff;

    Gegen den dadurch bewirkten Ausschluß einer mehrfachen Wahlberechtigung bestehen grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. zuletzt Beschluß des 2. Senates des Bundesverfassungsgerichts vom 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91 - NVwZ 1992, 55 - 57).
  • BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04

    Aufklärungspflicht des Richters bezüglich der seiner materiell-rechtlichen

    Es ist Sache der Gerichte, eine entsprechende Kontrolle erforderlichenfalls mit Hilfe von Sachverständigen vorzunehmen (BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 1 BvR 1529/84 u.a. , BVerfGE 84, S. 59 , und vom 16. Oktober 1991 1 BvR 1486/90 , NVwZ 1992, S. 55).
  • VGH Bayern, 15.02.2017 - 7 CE 16.2080

    Keine Übertragbarkeit der Grundsätze der Bewertung bei berufsqualifizierenden

    Der Grundsatz, wonach bei Prüfungen, die für die Berufswahl entscheidend sind, aus dem Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG, der Freiheit der Berufswahl, folgt, dass eine richtige oder mit guten Gründen vertretene Lösung in einer umstrittenen Fachfrage nicht zu Nachteilen führen darf, nur weil ein Prüfungsgremium anderer Ansicht ist als der Prüfling (BVerfG, B.v. 16.10.1991 - 1 BvR 1486/90 - NVwZ 1992, 55), ist auf die Bewertung von Schülerleistungen nicht übertragbar.
  • VG Berlin, 13.11.2014 - 12 K 813.13

    Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses des Teilnehmers eines mit einem

    Demnach ist ein Verfahren, das für die Bewertung von Prüfungsleistungen vorgesehen ist, nur dann geeignet, wenn es eine hinreichend aussagekräftige Entscheidung über die Befähigung der Bewerber gewährleistet (BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1995 - 1 BvR 1505/94, juris Rn. 15) und so ausgestaltet ist, dass das Grundrecht der Berufsfreiheit effektiv geschützt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 1991 - 1 BvR 1486/90, juris Rn. 16).
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